| Nach der bei Neustadt bei Nordhausen gelegenen
1130 erstmals genannten Burg Hohnstein nennen sich seit 1182 die seit 1154
nachweisbaren Grafen von Ilfeld. Sie gewinnen schnell Güter zwischen
Wipper und Oberharz, wovon sie aber schon 1201 wieder den östlichen Teil
an die abgezweigte Linie der Grafen von Stolberg abtreten müssen.
Zwischen 1238 und 1267 erwerben die Grafen von Hohnstein die Grafschaft
Klettenberg als Lehen des Fürstbistums Halberstadt sowie die Vogtei über
das Kloster Walkenried. 1268 kommt Sömmerda und im 14. Jahrhundert die
Grafschaft Lohra hinzu. Die 1289 abgetrennte Linie Sondershausen dringt
nach Thüringen vor und wird 1356 von den Grafen von Schwarzburg beerbt.
Im Jahre 1315 kommt es zu einer weiteren Teilung. 1481 erhält ein Zweig
bis zu seinem Aussterben 1609 die Herrschaft Schwedt an der Oder als
Lehen.
Mit dem Tod Ernst VII., dem letzten des männlichen Stammes der Grafen
von Hohenstein, geht im Jahre 1593 deren Herrschaft zu Ende. Mittels
"Erbverbrüderungsvertrag" erhalten die Grafen von Stolberg und
Schwarzburg vorübergehend die Grafschaft, werden aber wenige Tage später
von den Truppen des Herzogs Heinrich Julius von Braunschweig, zugleich
Bischof von Halberstadt, vertrieben, da dieser das Gebiet als Lehen für
sich beansprucht. Die Reichsvogtei über Nordhausen, die seit 1253
besteht, geht an Sachsen-Weimar.
Im Westfälischen Frieden (1648) wird mit Ausnahme des Stiftsamtes
Walkenried die Grafschaft mit den Städten Ellrich, Bleicherode und Sachsa
dem Kurfürstentum Brandenburg zugesprochen. Die Angliederung verzögert
sich jedoch bis Mitte 1650. Am 19. Juni schließen die Stände der
Grafschaft mit den Abgesandten des "Großen Kurfürsten" einen
Vertrag, der vorsieht, für die Grafschaft eine besondere Regierung unter
einem von den Ständen gewählten Direktor einzurichten.
Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg hat jedoch seinem Geheimen
Rat, den schwedischen Obristen Graf Johann von Sayn-Wittgenstein, die
Grafschaft Hohenstein für seine Verdienste bei den Friedensverhandlungen
versprochen und diese bereits am 27. März 1647 überschrieben. Allerdings
wusste der Kurfürst nichts über die wahre Beschaffenheit der Grafschaft.
Der Geheime Rat hatte ihm versichert, dass die Grafschaft lediglich aus
zwei Ämtern und dem Städtchen Bleicherode bestand und nur "wenige
100 Thaler wert sei".
Noch vor Abschluss des Friedens von Münster und Osnabrück ergeht an
die Hohensteiner Ritterschaft und Stände die Benachrichtigung von der
Belehnung der Grafschaft an den Grafen von Sayn-Wittgenstein, allerdings
"die hohen Lehens-, Rechts- und Gerechtigkeiten Ihro Cuhrfürstl
Durchl. vorbehalten".
Erst später - wahrscheinlich durch seinen am 19. Juni 1650 in der
Grafschaft beim Erbhuldigungseid anwesenden Kurfürstl. Gesandten von
Blumenthal - erfährt der Große Kurfürst von der wahren Größe der
Grafschaft, die aus den Herrschaften Lohra und Klettenberg besteht und die
drei Städte, ein Flecken, zwei Klöster, fünfundvierzig Amts- und
vierzehn adlige Dörfer, vierzehn Vorwerke einundfünfzig Rittergüter und
sechsundzwanzig Freigüter umfasst.
Die kurfürstlichen Gesandten müssen bei ihrem Aufenthalte in der
Grafschaft von Land und Leuten ein ganz anderes Bild gewonnen haben, als
ihrem Herrn vor dem Frieden vorgespiegelt war. Ihre Wahrnehmungen von dem
größeren Umfange und Werte der Landschaft stellen sie dem Kurfürsten
vor und zwar in Gemeinschaft mit den Halberstädter Ständen, welche darum
bitten, dass die Grafschaft wieder mit Halberstadt vereint werden möchte.
Nun bereut der Kurfürst die Abtretung und fängt deshalb neue
Unterhandlungen mit dem Grafen an, welche am 8. Oktober 1650 beendigt
werden.
Gegen eine Zahlung von 150.000 Talern soll die Grafschaft jederzeit
wieder an Friedrich Wilhelm abgetreten werden können, sieht ein Reskript
vor.
Allerdings ist dem Kurfürst die Summe von 150.000 Talern zu hoch. 1651
tritt Graf Sayn-Wittgenstein die Regierung an. Er hat zuvor den Ständen
im Ellricher Vertrag vom 24. Oktober 1651 ihre Privilegien und die
Rechtspflege nach sächsischem Recht zugesichert.
Im Jahre 1657 stirbt der Graf Johann von Sayn-Wittgenstein. Die
Hohensteiner Stände hoffen nun, der Kurfürst werde die Grafschaft
einlösen und dem Fürstentum Halberstadt einverleiben. Mehrmals werden
die Stände diesbezüglich beim Kurfürst vorstellig, haben aber wenig
Erfolg. Von den 18 Kindern des Verstorbenen werden die Grafen Ludwig
Christian, Gustav, Otto und Friedrich Wilhelm mit Lohra und Klettenberg
neu belehnt.
Am 6. August 1670 tritt Graf Christian Ludwig "die Regierung der
Grafschaft Hohenstein und darin belegte Herrschaft und Amt Lohra auf
seinen Bruder, Graf Gustav zu Sayn-Wittgenstein wohlbedächtig ab",
der damit alleiniger Herrscher in der Grafschaft ist und sich nun Graf
Gustav zu Sayn-Wittgen- und Hohenstein nennt.
Die Hohensteiner Stände sind mit dem häufigen Regierungswechsel
unzufrieden. Es gibt "jede Menge Beschwerden der Landstände".
Daraufhin verlagert der Kurfürst eine ständige Kommission nach Ellrich,
der die Erhebung der Steuern und Kontributionen obliegt. Die Verhandlungen
des Kurfürsten mit dem Grafen über die freiwillige Abtretung der
Grafschaft nimmt an Schärfe zu, zumal die Verwaltung der Güter
"höchst beängstigend nachlässig" erfolgte und die
"Finanzen in einen bedenklich abschüssigen Zustand" gerät.
Im April 1688 stirbt der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm. Sein Sohn
und Thronfolger Friedrich III. verhandelte weitere elf Jahre mit Graf
Gustav, der mit allen möglichen Raffinessen und Tricks versucht, die
Grafschaft Hohenstein zu behalten. So lässt er am 8. März 1699 "von
der Regierung zu Ellrich öffentlich von der Kanzel bekannt machen, dass
ihm die Grafschaft per commissionem übertragen sei". Der
Regierungssitz war 1691 von Bleicherode nach Ellrich verlegt worden.
Nach diesem Vorkommnis ist die Geduld Friedrichs III. zu Ende. Er
befielt am 25. November die Einstellung des Prozesses und bemächtigt sich
am 12. Dezember 1699 unter Anwendung von Gewalt endgültig der Grafschaft
Hohenstein.
Der Kurfürst zahlt an Graf Gustav von Sayn-Wittgen- und Hohenstein
100.000 Taler und übernimmt die Schuldenlast in Höhe von fast 300.000
Talern, die auf der Grafschaft liegt. Im Jahre 1714 wird die - wie sie
sich damals nannte - "preußische Landesregierung für die Grafschaft
Hohenstein" in Ellrich aufgehoben und das gesamte Gebiet - ohne die
freie Reichsstadt Nordhausen - der preußischen Kriegs- und Domänenkammer
in Halberstadt unterstellt.
1770 beschließt das preußische Generaldirektorium in Berlin, eine
Domänenkammer-Deputation in Ellrich einzurichten.
Nach den für Brandenburg-Preußen verlorenen Schlachten bei Jena und
Auerstädt im Jahre 1806 gehörte der Kreis einschließlich der seit 1802
zu Preußen gehörenden Stadt Nordhausen bis 1813 zum Königreich
Westfalen, regiert von Jèrome, dem Bruder Napoleons.
1815 wird die Grafschaft als Teil der Provinz Sachsen wieder
preußisch. 1946 kommt das Gebiet an das Land Thüringen. 1952, mit der
Auflösung der Länder in der DDR, kommt das Gebiet zum Bezirk Erfurt und
1990 wird es wieder Teil des Landes Thüringen.
Quellen:
Köbler, Gerhard. Historisches Lexikon der Deutschen Länder. München
1988.
Iffland, Steffen und Hellberg, Rainer: Von der Grafschaft Hohnstein zum
Landkreis Nordhausen.
http://www.ahnenforschung-iffland.de/ndh.htm
Links:
Burg Hohnstein
Grafen von
Hohnstein |