| Das
Erzstift Köln hat seit der
Übertragung des südwestfälischen Missionsbezirks bedeutenden Grundbesitz im
Sauerland, am Hellweg bei Soest sowie im späteren
Vest
Recklinghausen, jedoch ist bis zum Ende des 11. Jahrhunderts keine
Grafschaft in kölnischer Hand, jedoch zeigen sich schon deutliche Bestrebungen
eine weltliche Herrschaft aufzubauen. 1102 erfolgt die erzwungene Abtretung der
halben Grafschaft Arnsberg an Köln. Es folgen der Erwerb von Werl und Rüthen
sowie die Grafschaft Volmarstein (mit Schwelm und Hagen).
Nach dem Sturz Heinrichs des Löwen (1180), der vom Erzbischof Philipp von
Heinsberg entscheidend gefördert wird, erhält dieser das Herzogtum Westfalen,
also den südlichen Teil des ursprünglichen Herzogtums Sachsen. Erzbischof
Engelbert von Berg (1216 - 1225) betreibt die planmäßige Ausdehnung des
Herzogtums und gerät damit in Gegensatz zu den weltlichen Herrschern, denen er
die kirchlichen Vogteien entzieht. Der Streit gipfelt in seiner Ermordung bei
Gevelsberg durch seinen Neffen, den Grafen Friedrich von Altena-Isenburg.
Als eigentlicher Begründer des kölnischen Territoriums in Westfalen stellt
Engelbert die Verbindung zwischen den Besitzungen am Hellweg und an der Diemel
her und sichert die kölnischen Rechte im südlichen Sauerland durch die
Stadterhebung von Attendorn (1222). Er greift noch weiter aus durch die
zeitweilige Schutzherrschaft über die Stadt Paderborn und die Beteiligung an
den Gründungen von Siegen und der Neustadt Herford (1224). Im Diemelland
erwirbt er die halbe Stadt Helmarshausen mit der Krukenburg und ist seit 1230
Mitbesitzer des corveyischen Marsberg. Erzbischof Konrad von Hochstaden
(1238-1261) erlangt mit der 1248 von Sayn angekauften Waldenburg die
Landeshoheit im Biggetal und kreist die Grafschaft Arnsberg damit auch von
Süden ein. Der Kogelnberger Vertrag mit Braunschweig bestimmt 1260 die Weser
zur Grenze der beiderseitigen Einflußgebiete. Erzbischof Siegfried von
Westerburg (1275 bis 1297) sprengt 1277 noch einmal einen großen Bund seiner
westfälischen und rheinischen Gegner; die
Schlacht
bei Worringen 1288 bedeutet dann aber das Ende der herzoglichen Oberhoheit
in Westfalen.
Die alte Stützpunktpolitik wird zwar zunächst fortgesetzt; von Dauer bleibt
aber nur der Pfandbesitz der Kogelnburg mit Volkmarsen (als Exklave bis 1806 mit
dem Herzogtum Westfalen verbunden). Das eigentliche kölnische Westfalen
erfährt 1368 durch den Ankauf der Grafschaft Arnsberg die entscheidende
Abrundung. Schon um 1102 hatte Graf Friedrich der Streitbare aus dem Hause der
Grafen von Werl die halbe Grafschaft Köln preisgeben müssen. Erbe der
Grafschaft und der 1114 errichteten neuen Burg Arnsberg wird nach seinem Tode
1124 der niederländische Graf Gottfried von Cuyk (Kuik). Sein Sohn Heinrich I.
(1154-1185) muß um 1160 unter kölnischem Druck zugunsten Eberhards von Berg
auf Burg und Herrschaft Altena verzichten und seine Grafschaft 1165 dem Erzstift
zu Lehen auftragen. Der Arnsberger Besitz nördlich der Lippe um die Burg
Rietberg
wird 1237 als eigene Herrschaft abgeteilt (seit 1353 Reichsgrafschaft) ; die
Restgrafschaft ist fortan von Köln politisch völlig lahmgelegt.
Auseinandersetzungen des letzten kinderlosen Grafen Gottfried IV. (gest. 1371)
mit Graf Engelbert von der Mark um das Erbe der Edelherren von Bilstein treiben
den Grafen in die Arme Kölns. Mit der Eingliederung Arnsbergs in dessen
sauerländischen Besitz beginnt sich für diesen und den zugehörigen Hellweg
die Bezeichnung "Herzogtum Westfalen" einzubürgern (seit 1367 im
Titel des Erzbischofs). Das kölnische Herzogtum Westfalen wird damit durch den
Kern des heutigen Westfalens gebildet, die überwiegenden Teile Westfalens gehen
jedoch an die Bischöfe von Münster,
Paderborn,
Osnabrück und
Minden
sowie an die Grafen von Mark,
Ravensberg
und Lippe.
Erzbischof Friedrich von Saarwerden (1370-1414) sucht vergeblich die
kölnischen Hoheitsrechte im Bereich der Grafschaft Mark zu behaupten, muß aber
nach mehreren Fehden die Ansprüche auf Volmarstein, Bochum, Hagen und Schwelm
1392 endgültig fallenlassen. Erzbischof Dietrich von Moers (1414-1463) versucht
ein letztes Mal, die kölnischen Herrschaftspläne in Westfalen mit dem Ziel der
Beseitigung der kleve-märkischen Machtstellung zu beleben. Die damit verbundene
finanzielle Anspannung führt Ritterschaft und Städte des Herzogtums Westfalen
1437 zu einer Landesvereinigung zusammen und 1463 verankert die
Erblandesvereinigung die weitgehend selbständige Stellung von Ritterschaft und
Städten gegenüber dem Landesherrn. Soest, die alte Hauptstadt des kölnischen
Westfalen, die 1279 mit dem Ankauf der Vogtei die Grundlagen für die Ausdehnung
ihrer Hoheit über die sie umgebende Börde legt und gegenüber dem Landesherrn
weitgehende Unabhängigkeit erlangt, schließt 1441 mit Herzog Adolf von Kleve
einen Freundschaftsvertrag. Der endgültige Bruch mit Köln und der Anschluß
der Stadt an Kleve lösen 1444 die Soester Fehde aus. In ihrem Gefolge gehen
Stadt und Börde, bis auf einen schmalen Streifen südlich der Lippe, an
Kleve-Mark verloren. Während der Fehde ermöglicht die Köln freundliche
Haltung Graf Gerhards von der Mark 1444/45 die Besetzung der Herrschaften
Fredeburg und Bilstein im oberen Sauerland. Die im Schiedsspruch von Maastrich
1449 bestätigte Erwerbung der beiden Herrschaften stellt die territoriale
Verbindung des Amtes Waldenburg mit dem Hauptteil des Herzogtums her.
Unter Erzbischof Hermann von Wied (1515-1547) findet das Luthertum in die
Städte des kölnischen Westfalen Eingang, wird nach seiner Absetzung, wie im
ganzen Erzstift, auch hier wieder unterdrückt. Die Religionswirren erneuern sich
unter Erzbischof Gebhard Truchseß von Waldburg, der 1582 zum Protestantismus
übertritt. Er zieht sich ins Herzogtum Westfalen zurück, wo sich mehrere
Städte und Teile der Ritterschaft dem Protestantismus zugewandt haben. Der
westfälische Landtag bekennt sich, nach entsprechendem Druck auf die
Altgläubigen, mit Mehrheit für Truchseß, die vestischen Stände treten
dagegen auf die Seite des Domkapitels. Im Kölner Kriege findet Truchseß nur schwache
Unterstützung im protestantischen Lager; ein hessischer Vorschlag, ihn mit dem
kölnischen Westfalen abzufinden, wird nicht verwirklicht.
Für den 1583 neugewählten Kurfürsten Ernst von Bayern erobert sein Bruder
Herzog Ferdinand die westfälischen Lande, und der westfälische Landtag erkennt
in Geseke den Kurfürsten an. Das evangelische Bekenntnis kann sich nur im waldeckisch-hessischen
Grenzraum halten. Nach Beendigung des Krieges 1590 wird die Erblandesvereinigung
des Herzogtums Westfalen von 1463 erneuert.
Der Dreißigjährige Krieg bringt in seiner zweiten Hälfte das kölnische
Westfalen, namentlich den Hellweg und das schon 1598 durch die Spanier stark
mitgenommene Vest Recklinghausen, zeitweise in die Hand der Hessen. Nach dem
Ankauf der corveyischen Hälfte von Marsberg 1507 werden die im Laufe des 16. Jahrhunderts
wiederaufgelebten territorialen Streitfragen mit
Waldeck
bis zum Grenzrezeß von 1663 endgültig bereinigt. Gegenüber der Grafschaft
Mark können im Gericht Valbert kölnische Hoheitsrechte behauptet werden (zweiherrig
bis Anfang des 19. Jhs.). 1576 löst Erzbischof Salentin von Isenburg das Vest
Recklinghausen aus 130-jähriger
Gemenscher Pfandschaft
und ordnet Gerichtswesen und Verfassung neu (Salentinischer Rezeß 1577).
Die Machtstellung der Stände auf dem Gebiet der Steuerhoheit bleibt auch
während des 18. Jahrhunderts unangetastet. Unter Max von Österreich (1784 bis
1801) setzen Reformen (Landdrost Franz Wilhelm von Spiegel in Arnsberg und Franz
Josef Graf von Nesselrode in Recklinghausen), besonders auf dem Gebiet der
Bildung ("Normalschule" des Pfarrers Sauer in Rüthen 1795), ein.
Die 1794 wegen der Annexion der linksrheinischen Gebiete Kurkölns nach
Westfalen übergesiedelten Behörden des Kurstaats schlagen in Arnsberg
(Domkapitel), Recklinghausen (Regierung) und Brilon (Hofkammer) ihr Quartier
auf. Die dem Lauf der Ruhr folgende Demarkationslinie schneidet das Herzogtum
Westfalen 1795/96 in zwei Teile. Gegenüber den Säkularisationsbestrebungen der
Zeit hat der kaiserliche Plan eines aus den kölnisch-westfälischen Landen und
dem Stift Münster zu bildenden Kurstaats keine Aussicht auf Verwirklichung.
1803 kommt das Herzogtum an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. 1807 kommt
es an das neu gegründete Königreich Westphalen mit der Hauptstadt Kassel.
1815 wird das Herzogtum Westfalen Teil der gleichnamigen preußischen Provinz
und 1946 Teil des Landes-Nordrhein-Westfalen.
Quelle: Der Text entstammt überwiegend dem Territorien-Ploetz.
Zurück |